Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Pferdeausbildung

Franziska Wiese
Dörrieloh 7
27259 Varrel

 

Kontakt:

Telefon: 0151 62603004

E-Mail: info@pferdeausbildung-wiese.de

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

45/148/07116

Aufsichtsbehörde:

Finanzamt Sulingen

 

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:

GHV-Reitlehrerhaftpflichtversicherung

Allgemeine Betriebshaftpflicht

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Gestaltung:

 

Franziska Wiese

 

Haftungsausschluss:

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Urheberrecht

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AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pferdeausbildung Franziska Wiese vom 1.1.2014

 

§ 1 Vertragsabschluss

 

Für alle Einzelverträge und Vereinbarungen (Pferdetraining, Unterricht, Beritt, Einstallung, Kurse) mit der Pferdeausbildung Franziska Wiese gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

 

Angebote von der Pferdeausbildung Franziska Wiese in Prospekten, Anzeigen, Webpage usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die AGBs werden mit dem Vertrag (Berittvertrag) und automatisch mit jeder Teilnahme am Unterricht akzeptiert.

 

Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftklausel, bedürfen der Schriftform.

 

§ 2 Die Pferdeausbildung Franziska Wiese bietet folgende Leistungen an:

 

Unterricht und Pferdetraining auf dem Gelände der Pferdeausbildung Franziska Wiese

 

Einstallung der Ausbildungspferde auf dem Gelände der Pferdeausbildung Franziska Wiese

 

(Das betreten des Geländes der Pferdeausbildung Franziska Wiese erfolgt nur nach Terminabsprache).

 

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von der Pferdeausbildung Franziska Wiese zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die Pferdeausbildung Franziska Wiese dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.

 

Die einzelnen Leistungsverträge oder Vereinbarungen sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 3 Preise und Zahlungen

 

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

Hufschmied, Tierarzt, Medikamente und sonstige Nebenleistungen (z.B. Betreuung des Pferdes im Krankheitsfall) sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

 

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste, dem Angebot oder dem Leistungsvertrag enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.

 

Der Kunde muss damit rechnen, dass die Pferdeausbildung Franziska Wiese Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die Pferdeausbildung Franziska Wiese Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Als Sicherungsleistung der Forderungen von der Pferdeausbildung Franziska Wiese dient das Pferd des Kunden. Ist der Kunde mehr als 2 Monate im Verzug kann die Pferdeausbildung Franziska Wiese die Beritt- Unterrichts oder Pferdetrainingsleistungen einstellen, dies entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung der weiteren Zahlung. .

 

§ 4 Zahlungsvereinbarung

 

  1. Beritt / Pferdeausbildung: Generell sind die Ausbildungskosten immer im Voraus zu entrichten.

 

Einstallkosten für die vereinbarte Beritt-/Trainingszeit sind ebenfalls im Voraus zu entrichten.

 

  1. Einzeltraining ist am Tag des Unterrichtes vor Beginn fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

  2. Tageslehrgänge sind bei Anmeldung sofort fällig.

 

Trainingseinheiten

 

Eine Trainingseinheit beinhaltet 45-60 Minuten. Es besteht kein Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung durch die Pferdeausbildung Franziska Wiese. Die Pferdeausbildung Franziska Wiese verzichtet ihrerseits auf die Berechnung von mehr geleisteten Arbeitsminuten während einer Trainingseinheit. Die Beendigung der Trainingseinheit erfolgt ausschließlich durch die Pferdeausbildung Franziska Wiese unter Berücksichtigung der Leistungs- und Aufnahmefähigkeit von Pferd und Reiter. Wird die Arbeitseinheit auf Wunsch des Kunden abgebrochen, ist die Pferdeausbildung Franziska Wiese nicht zur Verrechnung, Gutschrift oder Rückzahlung der weniger geleisteten Zeit der Arbeitseinheit verpflichtet. Während des Reitunterrichtes ist ein Reithelm mit 3- oder 4-Punkt Sicherung, festes Schuhwerk mit Absatz sowie Handschuhe zu tragen.

 

§ 5 Ausfall

 

Grundsätzlich müssen die Pferde physisch (körperlich) und psychisch (geistig) gesund, schmerzfrei und frei von ansteckenden Krankheiten sein (dazu zählen auch Untugenden wie Koppen, Weben, Beißen, Schlagen). Alle Pferde müssen nachweislich, innerhalb der letzten neun Monate, gegen die Pferdegrippe (Influenza) geimpft sein. Bei Auftreten von Untugenden oder bei Nicht-Impfung, muss das Pferd sofort abgeholt werden, dies entbindet den Pferdebesitzer nicht von der Verpflichtung der Zahlung in voller Höhe.

 

Bei Ausfall des Kundenpferdes durch Krankheit oder Tod während der Ausbildungszeit, individuellen Unterrichtes, Trainingspaketen und auf Kursen sind die Unterrichts-, Pferdetrainings-, Berittkosten in voller Höhe zu entrichten bzw. werden abgerechnet.

 

Bei Ausfall oder Krankheit des Pferdebesitzers, wird das Beritt-bzw. Trainingspferd durch die Pferdeausbildung Franziska Wiese entsprechend der getroffenen Beritt- bzw. Pferdetrainingsvereinbarung, auch ohne Anwesenheit des Pferdeeigentümers gearbeitet. Ein kostenloser Ersatzanspruch der versäumten Arbeitseinheiten des Pferdeeigentümers wird hiermit ausgeschlossen, dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Bei längerer Krankheit des Pferdeeigentümers endet der Vertrag frühestens zum vereinbarten Termin der Beritt/bzw. Pferdetrainingsvereinbarung. Eine Verlängerung der getroffenen Beritt-/Pferdetrainingsvereinbarung ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Pferdebesitzers möglich.

 

5.1 erscheint der Pferdebesitzer nicht oder zu spät zum vereinbarten Training oder Unterricht wird die vereinbarte Unterrichtsleistung zu 100% fällig und eine Rückerstattung von Vorrauszahlungen grundsätzlich ausgeschlossen.

 

5.2 Bei Krankheit, z.B. lahmendes Pferd zu Beginn oder während des Pferdetrainings wird der Unterricht/Training sofort abgebrochen, dies entbindet den Pferdebesitzer nicht von der Verpflichtung der Zahlung.

 

5.3 Bei Absage eines vereinbarten Einzelunterrichtes von weniger als 48 Stunden (2 Tagen) wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig, ausgenommen nicht angefallene Fahrtkosten.

 

5.5. Absage Kurs: Bei Absage eines Kurses von weniger als 4 Wochen werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes wird der Betrag dem Kunden gutgeschrieben und ein neuer Termin vereinbart.

 

Eine kostenfreie Stornierung eines Kurses ist nur 6 Wochen im Voraus möglich.

 

5.5. Absage Beritt- bzw. Pferdetraining: Bei Absage einer Beritt- bzw. Pferdeausbildung von weniger als 4 Wochen werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes wird der Betrag dem Kunden gutgeschrieben und ein neuer Termin vereinbart.

 

Eine kostenfreie Stornierung einer Vereinbarung von Beritt- bzw. Pferdetraining nur 6 Wochen im Voraus möglich.

 

5.6. Absage Wochenendkurs oder Tageslehrgang auswärts: Bei Absage eines Wochenendkurses oder Tageslehrgangs in auswärtigen Anlagen von weniger als 8 Wochen werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Eine kostenfreie Stornierung eines Wochenendkurses oder Tageslehrgangs auswärts ist nur 12 Wochen im Voraus möglich.

 

5.8. Bei Ausfall von Franziska Wiese vor und/oder während einer Beritt-/Pferdeausbildungsvereinbarung kann die Pferdeausbildung Franziska Wiese eine Vertretung stellen, ist dies nicht möglich, so werden die ausgefallenen Leistungen nachgearbeitet.

 

Soweit die Pferdeausbildung Franziska Wiese ihren vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für die Pferdeausbildung Franziska Wiese unabwendbaren Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die Pferdeausbildung Franziska Wiese keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

 

Bei Absage von Unterricht, Trainingspaketen, Beritt oder Pferdeausbildung durch die Pferdeausbildung Franziska Wiese werden bereits geleistete Zahlungen an die jeweiligen Kunden rückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben. Ein Schadenersatzanspruch seitens der Kunden oder Teilnehmer besteht nicht.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte und Verträge der Parteien, auch wenn für diese zukünftigen Geschäfte kein gesonderter schriftlicher Vertrag oder schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

Grundlage für § 5 und seine Unterpunkte ist das Datum der schriftlichen Anmeldung.

 

§ 6 Haftung

 

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Pferdeausbildung Franziska Wiese. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Pferdeausbildung Franziska Wiese.

 

Die Pferdeausbildung Franziska Wiese haftet nur für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis höchstens 2.300,00 Euro pro Schadenfall.

 

Der Beweis einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Pferdeausbildung Franziska Wiese oder der von ihr beauftragten Person oder Erfüllungsgehilfen ist durch den Pferdebesitzer zu erbringen.

 

§7 Anwendbares Recht

 

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

§8 Salvatorische Klausel

 

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.

 

Gerichtsstand ist Minden.